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Digitales Oberösterreichisches Raum-Informations-System [DORIS]
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Glaubensgemeinschaften

Katholische Kirche

Eine zentrale Grundlage für die Festlegung der Pfarr- und Dekanatsgrenzen bildete 1783 ein kaiserlicher Erlass, dass jeder Bewohner der Monarchie das nächstgelegene Gotteshaus innerhalb einer Stunde Fußweges erreichen können müsse. Bei der Neuordnung der Pfarren in Oberösterreich 1784 wurde die Zahl der Pfarren wesentlich erhöht. Heute bestehen 487 Pfarren, die in 39 Dekanaten zusammengefasst sind. Da die Pfarrsprengel Jahrzehnte vor der Bildung der weltlichen Verwaltungsbehörden eingerichtet wurden, weichen ihre Grenzen teilweise erheblich von jenen der Gemeinden und Bezirke ab.

In dieser Anwendung sind sowohl die aktuellen Pfarrgrenzen als auch jene des Jahres 1960 abrufbar.

Unter der Rubrik Pfarrmatriken sind bei einem Großteil der Pfarren die Matriken einsehbar. Für die Einsicht in die Matriken und Namensverzeichnisse gelten gesetzlich festgelegte, gleitende Sperrfristen, die bei Taufen 100, bei Trauungen 75 und bei Sterbefällen 30 Jahre betragen. Deshalb werden Seiten, die diesen Sperrfristen unterliegen, nicht angezeigt

Informationen zu den Pfarrmatriken

Pfarren, bei denen keine Matriken aufscheinen oder deren Matriken gesperrt sind, wurden erst nach 1939 errichtet. Die Kirchenbuchaufzeichnungen ab 1939 sind private Dokumente der katholischen Kirche und stehen für die allgemeine Familienforschung nicht zur Verfügung. Seit 1939 obliegt die Erfassung der Personendaten den Standesämtern.

Innerhalb der Pfarren sind die Matriken nach Taufen, Trauungen und Sterbefällen sowie Varia geordnet. „Varia“ sind Sammelhandschriften, die mehrere dieser Eintragungsarten enthalten.

Die digitalisierten Matriken setzen sich aus drei Quellengruppen zusammen:
  • 1. Kirchenbücher der oberösterreichischen Pfarren: Diese wurden bis zu jenem Band digitalisiert, der das Jahr 1820 enthält.
  • 2. Pfarrmatriken – Duplikate: Das sind Zweitschriften, die in den Pfarren seit 1819 geführt und jeweils mit Jahresende abgeschlossen wurden. Sie befinden sich vom Beginn bis 1940 im Oö. Landesarchiv und sind durch den Zusatz „-Duplikate“ gekennzeichnet (z.B. „Taufen – Duplikate“).
  • 3. Namensverzeichnisse: Diese wurden bis etwa 1940 digitalisiert. Die Band- und Seitenangaben in den Namensverzeichnissen beziehen sich auf die Originale der Kirchenbücher, nicht auf die Duplikate!

Das Gebiet einiger weniger in Nachbarbundesländern gelegener Pfarren erstreckt sich auch nach Oberösterreich (z. B. Altenmarkt bei St. Gallen, Stmk.). Für diese Pfarren stehen in dieser Anwendung keine Matriken zur Verfügung.

Pfarrerrichtungen

Als Pfarren im eigentlichen Sinn gelten Seelsorgesprengel mit genau festgelegten Grenzen und einem eigenen Seelsorger (Pfarrer), der von keinem anderen Pfarrer abhängig ist.

Ab dem 8. Jh. entwickelte sich mit der Bekämpfung des laikalen Eigenkirchenwesens hin zu „bischöflichen Eigenkirchen“ mit besonderen Rechten (z.B. Taufe „Taufkirchen“) allmählich eine Pfarrstruktur. Ebenso bemühten sich die Stifte (z.B. Kremsmünster, St. Florian) eigene Pfarrnetze aufzubauen, die später vom Bischof in den Rang von ‚Pfarrkirchen‘ erhoben und deren Eigentum den Klöstern übertragen wurden (Inkorporierte Pfarren).

Der Aufbau und die Organisation eines flächendeckenden Pfarrnetzes vollzog sich im Großen und Ganzen im 12. Jh., im Spätmittelalter erfolgte ein weiterer Ausbau der Seelsorgestruktur eher mittels abhängiger Seelsorgestellen (Vikariate), wobei der Hauptsitz öfters (bes. aufgrund neuer Städtegründungen) verlegt wurde. Die Bedeutung der Pfarrorte wechselte im Laufe der Geschichte, es kam daher immer wieder zu Rangerhöhungen bzw. auch – Rangerniedrigungen oder „Wiedererrichtungen“ [die in Klammer angeführt sind]. Die sog. josephinische Pfarr-Regulierung hatte um 1784 weitere ca. 120 Neuerrichtungen zur Folge.



Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Katholische Kirche in Oberösterreich
Herrenstraße 19
4021 Linz
ordinariat@dioezese-linz.at

oder:
Oö. Landesarchiv
landesarchiv@ooe.gv.at

Evangelische Kirche A.B.

Das 1781 erlassene Toleranzpatent Kaiser Josephs II., das die Strafdrohung gegen evangelische Religionsausübung in den habsburgischen Ländern aufhob, führte in Oberösterreich zur Gründung von neun sog. Toleranzgemeinden, welche die ältesten evangelischen Pfarren in unserem Bundesland sind. Im Hausruckviertel waren dies Scharten, Wallern, Eferding, Thening, Wels und Rutzenmoos, im Traunviertel Goisern, Gosau und Neukematen.

Heute existieren in Oberösterreich 35 evangelische Pfarrgemeinden und acht „Tochtergemeinden“, deren Grenzen in dieser Anwendung abrufbar sind.

Unter der Rubrik Pfarrmatriken sind bei einem Teil der Pfarren die Matriken einsehbar. Für die Einsicht in die Matriken und Namensverzeichnisse gelten gesetzlich festgelegte, gleitende Sperrfristen, die bei Taufen 100, bei Trauungen 75 und bei Sterbefällen 30 Jahre betragen. Deshalb werden Seiten, die diesen Sperrfristen unterliegen, nicht angezeigt

Informationen zu den Pfarrmatriken

Das Toleranzpatent gestattete den Protestanten auch eine eigene Matrikenführung, doch mussten bis 1849 die Personenstandsfälle der evangelischen Christen parallel dazu auch in den katholischen Kirchenbüchern eingetragen werden. Die völlige Gleichstellung der Matrikenführung von Katholiken und Protestanten erfolgte am 30. Jänner 1849: Von diesem Zeitpunkt an sind Protestanten nicht mehr in den katholischen Büchern eingetragen. Nur in Ausnahmefällen, wenn die Entfernung zu den zuständigen evangelischen Pfarrgemeinden zu groß war, wurden die Matrikenfälle bis 1938 weiterhin in den katholischen Kirchenbüchern geführt. Die ältesten evangelischen Matriken finden sich in Oberösterreich bei den neun „Toleranzgemeinden“. Auch in Hallstatt (als Filiale von Goisern) beginnt das Taufbuch bereits 1783.

Pfarren, bei denen keine Matriken aufscheinen oder deren Matriken gesperrt sind, wurden erst nach 1939 errichtet. Die Kirchenbuchaufzeichnungen ab 1939 sind private Dokumente der evangelischen Kirche und stehen für die allgemeine Familienforschung nicht zur Verfügung. Seit 1939 obliegt die Erfassung der Personendaten den Standesämtern.


Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Evangelische Superintendentur A.B. OÖ
Bergschlößlgasse 5
4020 Linz
ooe@evang.at

oder:
Oö. Landesarchiv
landesarchiv@ooe.gv.at


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Telefon (+43 732) 77 20-12541 | E-Mail doris.geol.post@ooe.gv.at